SOZIALFONDS BETRIEBSRAT

 

>>>Negativliste Aus- und Weiterbildung 

 

Anträge sind persönlich im Original beim Betriebsrat (Koll. Hexmann) bis spätestens 01. Dezember 2023 einzureichen!

Liebe Kollegin, Lieber Kollege!

 

Es besteht die Möglichkeit sich für berufsbezogene Aus-und Weiterbildung und für Aufwendungen im Rahmen der Kinderunterbringung einen Teil der Kosten vom Betriebsrat erstatten zu lassen.

Statuten und Anträge (nur Originalanträge verwenden) bitte beachten. Telefonische Rückfragen sind jederzeit möglich.

 

 Sozialfondsanträge für Aus- und Weiterbildung

Der Antrag ist persönlich beim Betriebsrat (Koll. Hexmann) bis spätestens 01. Dezember 2023 einzureichen. Nach Möglichkeit wird dieser sofort auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.

Ein vom Zentralbetriebsrat bestelltes Komitee wird die eingereichten Anträge im Jänner 2023 prüfen.

Die Auszahlung nach positivem Bescheid erfolgt nach Info des BR an die Betroffenen Ende Februar oder Anfang März 2024.

Nicht ordnungsgemäß ausgefüllte und zu spät eingesandte Anträge können nicht berücksichtigt werden!

 

  • Kurse können im Jahr der Absolvierung des Kurses oder im Jahr der Bezahlung eingereicht werden. Bei mehrjährigen Kursen sind jährlich Teilrechnungen einzureichen.
  • Zahlscheine mit dem Aufdruck „Selbststempler“ werden akzeptiert.
  • Bei Kreditkartenzahlungen muss der Kontoauszug der Kreditkarte nicht verpflichtend beigelegt werden, wenn auf der Rechnung vermerkt ist, dass mittels Kreditkarte bezahlt wurde.

 

Es sind ausnahmslos die vom Zentralbetriebsrat aufgelegten Formulare zu verwenden.

 

Notwendige Unterlagen

  1. Antragsformular
  2. Besuchsbestätigung
  3. Zahlungsbestätigung
  4. Reisekosten – Fahrspesen – Formular + ev. Belege
  5. Unterrichtsmaterial – Rechnung + Zahlungsbestätigung
  6. Hotelrechnung + Zahlungsbestätigung

 >>>Richtlinien AWZ 2023

>>>Aus-und Weiterbildung 2023_Antragsformular

>>>Fahrtkostenaufstellung

 

 

Sozialfondsanträge für Kinderunterbringung

Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus Anlass der Unterbringung eines Kindes in einer Krabbelstube, einem Kindergarten, Hort, Internat oder bei einer Tagesmutter

ist persönlich im Original beim Betriebsrat (Koll. Hexmann) bis spätestens 01. Dezember 2023 einzureichen.

Nach Möglichkeit wird dieser sofort auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.

Ein vom Zentralbetriebsrat bestelltes Komitee wird die eingereichten Anträge im Jänner 2023 behandeln.

Die zu gewährenden Beträge werden durch das ZBR-Büro den zuständigen Personalbüros übermittelt, sodass eine Auszahlung über das Gehaltskonto so rasch als möglich erfolgen kann.

 

   Notwendige Unterlagen

  1. Antragsformular
  2. Besuchsbestätigung 1. HJ + Zahlungsbestätigung
  3. Besuchsbestätigung 2. HJ + Zahlungsbestätigung
  4. ev. div. Sommerbesuchsbestätigungen + Zahlungsbestätigungen
  5. Gehaltszettel des Gatten / der Gattin  – als letzter Zettel – Gehaltszettel vom Oktober
  6. Gehaltszettel vom Oktober

 

  • pro Kind ist nur 1 Antrag abzugeben, auch bei mehreren Betreuungsleistungen
  • pro Antragsteller nur 1 Gehaltsnachweis (+ ggf. 1 Gehaltsnachweis des:der Partners:Partnerin)
  • Feriencamps (auch mit Nächtigung) werden bis zum Ende der Schulpflicht  (9. Schuljahr) übernommen.
  • Zuschüsse für Internatskosten werden bis zum vollendeten 19. Lebensjahr gewährt (zB AHS, BHS, Lehre mit Matura, Lehrberufe). Wird das 19. LJ während eines Schuljahres erreicht, so wird noch das gesamte Schuljahr berücksichtigt.  Eine höhere Ausbildung (zB Abschluss mit Bachelor) ist ausgeschlossen.
  • Es werden ausschließlich Betreuungskosten unterstützt. Ein Zuschuss für Essens-, Bastelbeitrag, Schulgeld etc. kann nicht gewährt werden und ist auf diese Schlagwörter zu achten.
    Diesfalls ist eine Bestätigung der Schule beizulegen, wofür das Geld verwendet wird. Ist eine Splittung der Rechnung (Schulgeld/ Betreuungskosten) nicht möglich, muss eine Erklärung des örtlichen Betriebsrates beigelegt werden. Es werden dann maximal 50% des Gesamtbetrages bis zur jeweiligen Zuschusshöhe pro Jahr übernommen.
  • Wenn Essenskosten nicht gesondert berechenbar ist, wird pro Mahlzeit/Tag € 2,00 angerechnet oder 30% der gesamten Betreuungskosten abgezogen (Günstigkeitsprinzip für MA).
  • Falls Alleinverdiener angegeben ist und keine Bestätigung vorliegt, muss vom örtlichen BR eine schriftliche Stellungnahme dem Antrag angeschlossen werden. Liegt auch diese nicht vor, kann der Alleinverdiener nicht berücksichtigt werden. (Zuschuss nur für Klasse IV möglich)
  • Festlegen der Einkommensklasse, bei Veränderung der Einkommensverhältnisse wird entsprechend aliquotiert (zB Partner:in wird ab September arbeitslos = bis einschließlich August werden beide Einkommen berücksichtigt, ab September betreffend den:der Partner:in nur noch das Arbeitslosengeld).
  • Zuschüsse für Kinderunterbringung während der Karenz werden bei einem aufrechten Dienstverhältnis übernommen. Die Zuschusshöhe hängt allerdings von den vorhandenen Sozialfondsmittel ab. Bei Elternkarenz sind Taggelder zu berücksichtigen; bei Bildungskarenz Taggelder/Studienbeihilfen/Stipendien. Bei beiden sind entsprechende Einkommensnachweise vorzulegen.

 

Es sind ausnahmslos die vom Zentralbetriebsrat aufgelegten Formulare zu verwenden.

 

Nicht ordnungsgemäß ausgefüllte und zu spät eingesandte Anträge können nicht berücksichtigt werden!

 

>>Antrag Kinderunterbringung

 

>>>Bestätigung Betreuungseinrichtung

 

>Erläuterungen KUZ 2023

 

>>Antrag mehrtägige Schulveranstaltungen

 

>>>Bestätigung Aufsichtsperson

 

 

 

 

Für den Betriebsrat

Angelika Pretterhofer