SOZIALFONDS BETRIEBSRAT

 

>>>Negativliste Aus- und Weiterbildung 

 

Anträge sind persönlich im Original beim Betriebsrat (Koll. Hexmann) bis spätestens 29. November 2024 einzureichen!

Liebe Kollegin, Lieber Kollege!

 

Es besteht die Möglichkeit sich für berufsbezogene Aus-und Weiterbildung und für Aufwendungen im Rahmen der Kinderunterbringung einen Teil der Kosten vom Betriebsrat erstatten zu lassen.

Statuten und Anträge (nur Originalanträge verwenden) bitte beachten. Telefonische Rückfragen sind jederzeit möglich.

 

 Sozialfondsanträge für Aus- und Weiterbildung

Der Antrag ist persönlich beim Betriebsrat (Koll. Hexmann) bis spätestens 29. November 2024 einzureichen. Nach Möglichkeit wird dieser sofort auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.

Ein vom Zentralbetriebsrat bestelltes Komitee wird die eingereichten Anträge im Jänner 2025 prüfen.

Die Auszahlung nach positivem Bescheid erfolgt nach Info des BR an die Betroffenen Ende Februar oder Anfang März 2025.

Nicht ordnungsgemäß ausgefüllte und zu spät eingesandte Anträge können nicht berücksichtigt werden!

 

  • Kurse können im Jahr der Absolvierung des Kurses oder im Jahr der Bezahlung eingereicht werden. Bei mehrjährigen Kursen sind jährlich Teilrechnungen einzureichen.
  • Zahlscheine mit dem Aufdruck „Selbststempler“ werden akzeptiert.
  • Bei Kreditkartenzahlungen muss der Kontoauszug der Kreditkarte nicht verpflichtend beigelegt werden, wenn auf der Rechnung vermerkt ist, dass mittels Kreditkarte bezahlt wurde.

 

Es sind ausnahmslos die vom Zentralbetriebsrat aufgelegten Formulare zu verwenden.

 

Notwendige Unterlagen

  1. Antragsformular
  2. Besuchsbestätigung
  3. Zahlungsbestätigung
  4. Reisekosten – Fahrspesen – Formular + ev. Belege
  5. Unterrichtsmaterial – Rechnung + Zahlungsbestätigung
  6. Hotelrechnung + Zahlungsbestätigung

 >>>Richtlinien AWZ 2024

>>>Aus-und Weiterbildung 2024_Antragsformular

>>>Fahrtkostenaufstellung

 

Sozialfondsanträge für Kinderunterbringung

Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus Anlass der Unterbringung eines Kindes in einer Krabbelstube, einem Kindergarten, Hort, Internat oder bei einer Tagesmutter

ist persönlich im Original beim Betriebsrat (Koll. Hexmann) bis spätestens 29. November 2024 einzureichen.

Nach Möglichkeit wird dieser sofort auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.

Ein vom Zentralbetriebsrat bestelltes Komitee wird die eingereichten Anträge im Jänner 2025 behandeln.

Die zu gewährenden Beträge werden durch das ZBR-Büro den zuständigen Personalbüros übermittelt, sodass eine Auszahlung über das Gehaltskonto so rasch als möglich erfolgen kann.

 

   Notwendige Unterlagen

  1. Antragsformular
  2. Besuchsbestätigung 1. HJ + Zahlungsbestätigung
  3. Besuchsbestätigung 2. HJ + Zahlungsbestätigung
  4. ev. div. Sommerbesuchsbestätigungen + Zahlungsbestätigungen
  5. Gehaltszettel des Gatten / der Gattin  – als letzter Zettel – Gehaltszettel vom Oktober
  6. Gehaltszettel vom Oktober

 

  • pro Kind ist nur 1 Antrag abzugeben, auch bei mehreren Betreuungsleistungen
  • pro Antragsteller nur 1 Gehaltsnachweis (+ ggf. 1 Gehaltsnachweis des:der Partners:Partnerin)
  • Feriencamps (auch mit Nächtigung) werden bis zum Ende der Schulpflicht  (9. Schuljahr) übernommen.
  • Zuschüsse für Internatskosten werden bis zum vollendeten 19. Lebensjahr gewährt (zB AHS, BHS, Lehre mit Matura, Lehrberufe). Wird das 19. LJ während eines Schuljahres erreicht, so wird noch das gesamte Schuljahr berücksichtigt.  Eine höhere Ausbildung (zB Abschluss mit Bachelor) ist ausgeschlossen.
  • Es werden ausschließlich Betreuungskosten unterstützt. Ein Zuschuss für Essens-, Bastelbeitrag, Schulgeld etc. kann nicht gewährt werden und ist auf diese Schlagwörter zu achten.
    Diesfalls ist eine Bestätigung der Schule beizulegen, wofür das Geld verwendet wird. Ist eine Splittung der Rechnung (Schulgeld/ Betreuungskosten) nicht möglich, muss eine Erklärung des örtlichen Betriebsrates beigelegt werden. Es werden dann maximal 50% des Gesamtbetrages bis zur jeweiligen Zuschusshöhe pro Jahr übernommen.
  • Wenn Essenskosten nicht gesondert berechenbar ist, wird pro Mahlzeit/Tag € 2,00 angerechnet oder 30% der gesamten Betreuungskosten abgezogen (Günstigkeitsprinzip für MA).
  • Falls Alleinverdiener angegeben ist und keine Bestätigung vorliegt, muss vom örtlichen BR eine schriftliche Stellungnahme dem Antrag angeschlossen werden. Liegt auch diese nicht vor, kann der Alleinverdiener nicht berücksichtigt werden. (Zuschuss nur für Klasse IV möglich)
  • Festlegen der Einkommensklasse, bei Veränderung der Einkommensverhältnisse wird entsprechend aliquotiert (zB Partner:in wird ab September arbeitslos = bis einschließlich August werden beide Einkommen berücksichtigt, ab September betreffend den:der Partner:in nur noch das Arbeitslosengeld).
  • Zuschüsse für Kinderunterbringung während der Karenz werden bei einem aufrechten Dienstverhältnis übernommen. Die Zuschusshöhe hängt allerdings von den vorhandenen Sozialfondsmittel ab. Bei Elternkarenz sind Taggelder zu berücksichtigen; bei Bildungskarenz Taggelder/Studienbeihilfen/Stipendien. Bei beiden sind entsprechende Einkommensnachweise vorzulegen.

 

Es sind ausnahmslos die vom Zentralbetriebsrat aufgelegten Formulare zu verwenden.

 

NEUSteuerfreier Zuschuss (bis maximal € 2.000,– pro Kind/pro Jahr):

 

Notwendige Unterlagen

  1. Antragsformular
  2. Besuchsbestätigung + Zahlungsbestätigung für den gesamten Zeitraum
  3. Alle Rechnungen
  4. Mitteilung über den Beug der Familienbeihilfe vom Finanzamt
  5. Formular L35
  6. Gehaltszettel des Gatten / der Gattin  – als letzter Zettel – Gehaltszettel vom Oktober
  7. Gehaltszettel vom Oktober
    8. Bestätigung (Geburtsurkunde) bei unterschiedlichen Familiennamen

Nicht ordnungsgemäß ausgefüllte und zu spät eingesandte Anträge können nicht berücksichtigt werden!

>AntragKinderunterbringung

 

>>Bestätigung Betreuungseinrichtung

 

>>Erläuterungen KUZ 2024

 

>> Bestätigung Aufsichtsperson 

>> Antrag Kinderunterbringung steuerfrei

>>L35

 

Sozialfondsanträge für mehrtätige Schulveranstaltungen

Der Antrag ist persönlich beim Betriebsrat (Koll. Hexmann) bis spätestens 29. November 2024 einzureichen. Nach Möglichkeit wird dieser sofort auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.

 

Ein vom Zentralbetriebsrat bestelltes Komitee wird die eingereichten Anträge im Jänner 2025 prüfen.

Die Auszahlung nach positivem Bescheid erfolgt nach Info des BR an die Betroffenen Ende Februar oder Anfang März 2025.

 

Nicht ordnungsgemäß ausgefüllte und zu spät eingesandte Anträge können nicht berücksichtigt werden!

 

  • Pro Kind kann nur 1 Antrag pro Kalenderjahr eingereicht werden, solange das Kind eine Schule (auch höherbildende Schule) besucht.

 

Es sind ausnahmslos die vom Zentralbetriebsrat aufgelegten Formulare zu verwenden.

 

Notwendige Unterlagen

  1. Ausschreibung der Schulveranstaltung
  2. Rechnung/Kostenaufstellung der Schulveranstaltung
  3. Zahlungsbestätigung
  4. Gehaltszettel vom Oktober des lfd. Jahres (mit Kinderzulage)
  5. Unterrichtsmaterial – Rechnung + Zahlungsbestätigung
  6. Bestätigung bei unterschiedlichen Familiennamen

 

>>Antrag mehrtägige Schulveranstaltungen

 

 

Für den Betriebsrat

Manuela Hexmann